1.02.2 - Leserliche Schrift

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Beschreibung

[Technikneutrale Beschreibung des Erfolgskriteriums]

Die Anwendung verwendet gut lesbare Schriften. Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben. Es gelten die folgenden Spezifikationen:

  • Die Anwendung wird auf dem ausgewählten Bildschirm (siehe Testsystem) mit scharfen Zeichen dargestellt.
  • Lateinische Schriftzeichen erscheinen in einem Sehwinkel von mindestens 16 Bogenminuten, dies entspricht einer Versalhöhe von 2,9 mm bei einem Leseabstand von 50 cm (= Standard-Bildschirm des Testsystems).
  • Der Zeichensatz hat eine Zeichenbreite der Großbuchstaben (ausgenommen Buchstabe „I“) von 70 Prozent bis 100 Prozent der Versalhöhe, sowie eine Mittelhöhe der Kleinbuchstaben von etwa 70 Prozent der Versalhöhe.
  • Sehr feine Schriften werden vermieden.
  • Großschreibung sowie die Textattribute fett, kursiv und unterstrichen werden nur in geringem Umfang zur Hervorhebung weniger Worte verwendet.
  • Der horizontale Zeichenabstand beträgt mindestens ein Bildelement (Pixel).
  • Bei Beschriftungen beträgt der vertikale Zeichenabstand (Zeilenabstand) mindestens ein Bildelement (Pixel).
  • Bei Fließtext beträgt der vertikale Zeichenabstand (Zeilenabstand) mindestens 25 Prozent der Versalhöhe.
  • Fließtext kann auf 80 Zeichen pro Zeile angepasst werden (z.B. durch Verringern der Fensterbreite).

 

Beispiele

[Typische Anwendungsbeispiele aus verschiedenen Plattformen]

Keine

 

Anwendbarkeit

[manche Erfolgskriterien sind nur in speziellen Kontexten anwendbar]

Dieser Prüfschritt ist immer anwendbar.

 

Begründung

[Warum wird das geprüft? Bedeutung des Prüfpunktes für Menschen mit Behinderungen]

Die Anwendung soll mindestens die Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung für gut lesbare Schriften einhalten, die auf normalsichtige Benutzer ausgerichtet sind. Gut lesbare Schriften sind für alle Benutzer wichtig, um eine Anwendung effizient zu nutzen, insbesondere aber für Menschen mit einer leichten Beeinträchtigung des Sehens aufgrund normaler Alterung.

Als Mindest-Sehwinkel wird der in ISO 9241-303 für lateinische Schriftzeichen gesetzte Wert von 16 Bogenminuten angenommen. Die meisten Arbeitsaufgaben erfordern einen Sehwinkel von 20-22 Bogenminuten, bis hin zu 31 Bogenminuten. Die für den Standard-Bildschirm berechnete Schriftgröße von 2,9 mm Versalhöhe gilt somit als Mindestgröße für alle Schriften.

Die Möglichkeit einer vergrößerten Darstellung kann nur dann gegen die Anforderung einer ausreichenden Schriftgröße aufgerechnet werden, wenn die Vergrößerung mängelfrei funktioniert. Grundsätzlich aber darf die Möglichkeit einer Individualisierung nicht dazu führen, dass die Anwendung in der Normalansicht nicht mehr gut lesbar ist. Denn Benutzer mit geringen Einschränkungen wollen in der Regel die Normalansicht verwenden, um sich leichter mit anderen Benutzern austauschen zu können.

 

Prüfanleitung

[Technikspezifische Prüfanleitung (oder Prüfvorschlag) mit Tools zur Unterstützung des praktischen Tests]

Die Anwendung auf dem Standard-Bildschirm oder auf einem Bildschirm nach Herstellerempfehlung (siehe Testsystem) darstellen.

Sichtprüfung: Werden die Spezifikationen der Anforderung eingehalten? Im Zweifelsfall Zeichengrößen und Abstände nachmessen mit dem Keseling Bildschirmlineal (siehe Werkzeugliste).

Die Versalhöhe entspricht der Höhe der Großbuchstaben E oder Z. Die Breite der Großbuchstaben ist zu messen an den Buchstaben H und M. Die Mittelhöhe der Kleinbuchstaben entspricht der Höhe der Buchstaben z oder x. Es gelten jeweils die Außenmaße. Der vertikale Zeichenabstand (Zeilenabstand) ist zu messen zwischen Kleinbuchstaben mit Unterlänge und Großbuchstaben mit Oberlänge – zum Beispiel erste Zeile der Kleinbuchstabe q, zweite Zeile der Großbuchstabe Ü. Pixel sind zu erkennen in der Lupe des Bildschirmlineals.

Sehr feine Schriften sind in der Lupe des Bildschirmlineals daran zu erkennen, dass sie keine durchgehenden Linien in der Schriftfarbe bilden. Diese Schriften sollten bereits im Prüfschritt 1.01.0 „Ausreichender Kontrast“ aufgefallen sein.

Bei Mängeln im Anschluss die Prüfschritte 5.01.1 „Schriftvergrößerung auf 200%“ und 5.02.2 „Bei vergrößerter Darstellung Layout anpassen“ durchführen.

 

Bewertungsalternativen

[Abgrenzung von „erfüllt“ und „nicht erfüllt“, sowie von „Blockade/Barriere“ und „Einschränkung“]

Mängel sind eine Einschränkung.

Schriftgrößen von weniger als 2,9 mm sind eine Einschränkung.

Sofern zugleich Mängel bei der Vergrößerung vorliegen, siehe Prüfschritte 5.01.1 „Schriftvergrößerung auf 200%“ und 5.02.2 „Bei vergrößerter Darstellung Layout anpassen“, gilt das Folgende:  
Schriftgrößen von weniger als 80% der Anforderung (2,3 mm) sind eine Barriere.

 

Einordnung

[Abgrenzung zu anderen Prüfschritten]

 

Offene Fragen

[Fragen sammeln, die während der Entwicklung des Prüfschritts auftauchen]

 

 

Referenzen

EN301549

11.1.4.12 Text spacing

WCAG

1.4.8 Visuelle Präsentation

WCAG-Techniques

ISO9241-171

-

Sonstige

ISO 9241-303 Anforderungen an elektronische optische Anzeigen

DGUV-Richtlinie 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze