4.10.2 - Zusätzliche kontextsensitive Hilfe
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
[Technikneutrale Beschreibung des Erfolgskriteriums]
Der Screenreader gibt Bedienoptionen und Tastaturkommandos aus, die in der aktuellen Programmsituation zur Verfügung stehen.
Beispiele
[Typische Anwendungsbeispiele aus verschiedenen Plattformen]
Nach Drücken der Alt-Taste können die Ausklappmenüs der Anwendung genutzt werden. Die Tastaturkommandos für den jeweiligen Befehl stehen rechtsbündig hinter der jeweiligen Menüauswahl. Der Screenreader liest den ausgewählten Punkt wie auch das dazu gehörende Tastaturkommando vor.
Die Multifunktionsleiste der Textverarbeitung wird angesteuert und einzelne Bediensymbole werden mit dem Screenreader fokussiert. Der Hilfetext, der bei Mausnutzung unterhalb des Symbols erscheint, wird vollständig ausgegeben.
Ein Ausklappmenü kann mit einer bestimmten Tastenkombination geöffnet und mit den Pfeiltasten navigiert werden. Die Eingabe kann mit Enter bestätigt werden. Die Vorgehensweise wird präzise von der Screenreader-Ausgabe beschrieben, sobald das Element den Fokus erhalt.
Anwendbarkeit
[manche Erfolgskriterien sind nur in speziellen Kontexten anwendbar]
Der Prüfschirtt ist anwendbar, wenn eine Anwendung Bedienelemente enthält.
Begründung
[Warum wird das geprüft? Bedeutung des Prüfpunktes für Menschen mit Behinderungen]
Die sequenzielle Eingabelogik von Screenreadern über die Tastatur ist bei manchen Bedienelementen nicht mit einer einzigen Tastenkombination zu bewerkstelligen. Ohne kontextsensitive Hilfe kann in solchen Situationen oft nicht weitergearbeitet werden.
Prüfanleitung
[Technikspezifische Prüfanleitung (oder Prüfvorschlag) mit Tools zur Unterstützung des praktischen Tests}
Bewertungsalternativen
[Abgrenzung von „erfüllt“ und „nicht erfüllt“, sowie von „Blockade/Barriere“ und „Einschränkung“]
Mängel sind eine Einschränkung.
Einordnung
[Abgrenzung zu anderen Prüfschritten]
Offene Fragen
[Fragen sammeln, die während der Entwicklung des Prüfschritts auftauchen]
Referenzen
EN301549
11.3.2.5 Object Information
Where the software provides a user interface it shall, by using the services as described in clause 11.3.2.3, make the user interface elements' role, state(s), boundary, name, and description programmatically determinable by assistive technologies.