Diskussion:4.10.2 - Zusätzliche kontextsensitive Hilfe: Unterschied zwischen den Versionen
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21.12.2017 Frage Johannes Fischer (DZB):<br/> | 21.12.2017 Frage Johannes Fischer (DZB):<br/> | ||
Warum wurde der Prüfschritt in Stufe II eingeordnet und nicht in Stufe I? Stufe I prüft die Konformität der EN 301 549 und in dieser Norm ist die Prüfung ja enthalten. Oder ist der Grund, dass die kontextsensitive Hilfe in der WCAG in Level AAA fällt und man in Stufe I keine Prüfung aus Level AAA haben möchte? | Warum wurde der Prüfschritt in Stufe II eingeordnet und nicht in Stufe I? Stufe I prüft die Konformität der EN 301 549 und in dieser Norm ist die Prüfung ja enthalten. Oder ist der Grund, dass die kontextsensitive Hilfe in der WCAG in Level AAA fällt und man in Stufe I keine Prüfung aus Level AAA haben möchte? | ||
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+ | In den Referenzen des Prüfschritts ist aus den EN 301549 der Punkt 11.3.2.11 (List of available actions) angegeben und dies ist auch der einzige Prüfschritt, wo dieser Punkt der europäischen Norm referenziert wird. Nach diesem Punkt soll die Software eine Liste von ausführbaren Aktionen für ein Bedienelement erstellen und sie für assistive Technologien auslesbar machen. Wenn Tastaturkommandos in einem Tooltip oder in einem Menü angezeigt werden und der Screenreader diese Information ansagt, müsste das doch dem Punkt 11.3.2.11 der EN entsprechen, oder? | ||
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+ | 2.06.1 (Ausreichende Anweisungen für Benutzereingaben) sagt zwar, dass Label vorhanden sein müssen und Eingabeformate erklärt werden. Aber der Schritt sagt nicht aus, dass auch Tastenkombinationen angezeigt werden müssen bzw. dass der Screenreader diese ausgeben muss oder dass die Möglichkeit der Pfeiltastennavigation für eine Auswahlliste vom Screenreader angesagt werden muss. | ||
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+ | Vielleicht könnte man den Prüfschritt auch auftrennen. Alles, was konkrete Funktionen kurz beschreibt (z. B. Tastenkombinationen, Pfeiltastennavigation bei Auswahllisten usw.) gehört zum EN-Punkt 11.3.2.11 und muss daher zusätzlich in Stufe I (vielleicht auch Prüfschritt 2.06.1) geprüft werden. Richtige kontextsensitive Hilfe entsprechend WCAG-Kriterium 3.3.5 würde weiterhin in 4.10.2 geprüft. Dazu würden dann richtige Hilfetexte zu Eingabefeldern gehören. Ein mir bekanntes Beispiel wären Eingabefelder für eine Steuererklärung, zu denen Informationstexte eingeblendet werden, was in welches Feld genau einzutragen ist. Man würde dann aber nur fordern, dass es solche Texte gibt, nicht dass der Screenreader sie sofort komplett ausgibt (da evtl. sehr lange Texte). |
Aktuelle Version vom 6. April 2018, 11:15 Uhr
21.12.2017 Frage Johannes Fischer (DZB):
Warum wurde der Prüfschritt in Stufe II eingeordnet und nicht in Stufe I? Stufe I prüft die Konformität der EN 301 549 und in dieser Norm ist die Prüfung ja enthalten. Oder ist der Grund, dass die kontextsensitive Hilfe in der WCAG in Level AAA fällt und man in Stufe I keine Prüfung aus Level AAA haben möchte?
05.04.2018 Detlef Girke
Hilfe und Fehlererkennung sind doch drin. Kontextsensitive Hilfe ist meines Erachtens nicht Bestandteil der EN 301 549. Welches Kriterium meinst Du? Wir haben bez. dieses Schrittes in unserem Verfahren:
- 2.06.1 - Ausreichende Anweisungen für Benutzereingaben
- 2.07.1 - Hilfen bei Fehleingaben
06.04.2018 Johannes Fischer (DZB):
In den Referenzen des Prüfschritts ist aus den EN 301549 der Punkt 11.3.2.11 (List of available actions) angegeben und dies ist auch der einzige Prüfschritt, wo dieser Punkt der europäischen Norm referenziert wird. Nach diesem Punkt soll die Software eine Liste von ausführbaren Aktionen für ein Bedienelement erstellen und sie für assistive Technologien auslesbar machen. Wenn Tastaturkommandos in einem Tooltip oder in einem Menü angezeigt werden und der Screenreader diese Information ansagt, müsste das doch dem Punkt 11.3.2.11 der EN entsprechen, oder?
2.06.1 (Ausreichende Anweisungen für Benutzereingaben) sagt zwar, dass Label vorhanden sein müssen und Eingabeformate erklärt werden. Aber der Schritt sagt nicht aus, dass auch Tastenkombinationen angezeigt werden müssen bzw. dass der Screenreader diese ausgeben muss oder dass die Möglichkeit der Pfeiltastennavigation für eine Auswahlliste vom Screenreader angesagt werden muss.
Vielleicht könnte man den Prüfschritt auch auftrennen. Alles, was konkrete Funktionen kurz beschreibt (z. B. Tastenkombinationen, Pfeiltastennavigation bei Auswahllisten usw.) gehört zum EN-Punkt 11.3.2.11 und muss daher zusätzlich in Stufe I (vielleicht auch Prüfschritt 2.06.1) geprüft werden. Richtige kontextsensitive Hilfe entsprechend WCAG-Kriterium 3.3.5 würde weiterhin in 4.10.2 geprüft. Dazu würden dann richtige Hilfetexte zu Eingabefeldern gehören. Ein mir bekanntes Beispiel wären Eingabefelder für eine Steuererklärung, zu denen Informationstexte eingeblendet werden, was in welches Feld genau einzutragen ist. Man würde dann aber nur fordern, dass es solche Texte gibt, nicht dass der Screenreader sie sofort komplett ausgibt (da evtl. sehr lange Texte).