Diskussion:2.09.2 - Rechtschreibkontrolle für Texteingaben

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Fehler als solche sollen vom Screenreader vorgelesen werden

22.03.2019 Johannes Fischer (DZB)
Fehler in der Rechtschreibung sollten auch vom Screenreader als Fehler vorgelesen werden. Mir fehlt ein klarer Hinweis, dass auch mit dem Screenreader zu prüfen ist. Bei diesem Prüfschritt handelt es sich um einen Prüfschritt der Bedienmodalität "Bedienung mit Zeigegeräten", sodass man auch selbst nicht unbedingt darauf kommt, dass mit Screenreader zusätzlich zu prüfen ist. Mein Vorschlag: Entweder man integriert im Prüfanleitung-Abschnitt einen Hinweis auf zusätzliche Erprobung mit dem Screenreader. Alternativ könnte man auch in den Prüfschritten 4.03.1 (Wert für Formularfelder) oder in 7.02.1 (Objektinformationen für Hilfstechniken verfügbar machen) einen Hinweis integrieren, dass Fehler der Rechtschreibung bei Prüfung auf Stufe II als solche vorgelesen werden müssen.