Diskussion:1.07.1 - Informationen nicht allein durch Farbe übermitteln

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Anmerkung Johannes Fischer (DZB):
Der Kontrast für Farbflächen als Markierung zum Hintergrund von 1,5:1 ist sehr gering und meiner Meinung nach nicht barrierefrei. Ein Kontrast von 3:1 sollte das Minimum darstellen, denn dieser Kontrast ist von Normalsichtigen geradeso wahrnehmbar, vergleiche Erklärung in Prüfschritt 1.01.0.
Und falls wirklich wie im Abschnitt "Begründung" die Hälfte des zur Unterscheidbarkeit von Zeichen angesetzten Kontrastwertes verwendet werden sollte, müsste das wohl eher 2:1 sein. Denn 1:1 ist das Kontrastminimum, nicht 0:1. Von 1:1 bis 3:1 ist der Abstand 2, sodass der Abstand 1 die Hälfte darstellen würde. Von 1:1 auf 2:1 ist der Abstand 1, daher müsste 2:1 angesetzt werden.