Diskussion:1.07.1 - Informationen nicht allein durch Farbe übermitteln: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kontrast für Farbflächen als Markierung zum Hintergrund von 1,5:1 ist sehr gering und meiner Meinung nach nicht barrierefrei. Ein Kontrast von 3:1 sollte das Minimum darstellen, denn dieser Kontrast ist von Normalsichtigen geradeso wahrnehmbar, vergleiche Erklärung in Prüfschritt 1.01.0.<br/>
 
Der Kontrast für Farbflächen als Markierung zum Hintergrund von 1,5:1 ist sehr gering und meiner Meinung nach nicht barrierefrei. Ein Kontrast von 3:1 sollte das Minimum darstellen, denn dieser Kontrast ist von Normalsichtigen geradeso wahrnehmbar, vergleiche Erklärung in Prüfschritt 1.01.0.<br/>
 
Und falls wirklich wie im Abschnitt "Begründung" die Hälfte des zur Unterscheidbarkeit von Zeichen angesetzten Kontrastwertes verwendet werden sollte, müsste das wohl eher 2:1 sein. Denn 1:1 ist das Kontrastminimum, nicht 0:1. Von 1:1 bis 3:1 ist der Abstand 2, sodass der Abstand 1 die Hälfte darstellen würde. Von 1:1 auf 2:1 ist der Abstand 1, daher müsste 2:1 angesetzt werden.
 
Und falls wirklich wie im Abschnitt "Begründung" die Hälfte des zur Unterscheidbarkeit von Zeichen angesetzten Kontrastwertes verwendet werden sollte, müsste das wohl eher 2:1 sein. Denn 1:1 ist das Kontrastminimum, nicht 0:1. Von 1:1 bis 3:1 ist der Abstand 2, sodass der Abstand 1 die Hälfte darstellen würde. Von 1:1 auf 2:1 ist der Abstand 1, daher müsste 2:1 angesetzt werden.
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05.04.2018 Detlef Girke:<br/>
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In der ISO 32975 findet man folgendes:
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Hier stehen auf Seite 8 die Kontrastwerte für Schrift etc. = 0,7 bis  0,8 und für flächige Bodenindikatoren = 0,4. Die Messung und die Messwerte sind hier ganz anders als am Bildschirm, aber das Verhältnis - der Kontrast von Flächen wird halb so stark angesetzt als der von Zeichen - ist m.E. übertragbar.
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Das mit 2:1 stimmt aber. Das sollten wir korrigieren.

Version vom 6. April 2018, 09:43 Uhr

21.12.2017 Anmerkung Johannes Fischer (DZB):
Der Kontrast für Farbflächen als Markierung zum Hintergrund von 1,5:1 ist sehr gering und meiner Meinung nach nicht barrierefrei. Ein Kontrast von 3:1 sollte das Minimum darstellen, denn dieser Kontrast ist von Normalsichtigen geradeso wahrnehmbar, vergleiche Erklärung in Prüfschritt 1.01.0.
Und falls wirklich wie im Abschnitt "Begründung" die Hälfte des zur Unterscheidbarkeit von Zeichen angesetzten Kontrastwertes verwendet werden sollte, müsste das wohl eher 2:1 sein. Denn 1:1 ist das Kontrastminimum, nicht 0:1. Von 1:1 bis 3:1 ist der Abstand 2, sodass der Abstand 1 die Hälfte darstellen würde. Von 1:1 auf 2:1 ist der Abstand 1, daher müsste 2:1 angesetzt werden.

05.04.2018 Detlef Girke:
In der ISO 32975 findet man folgendes: Hier stehen auf Seite 8 die Kontrastwerte für Schrift etc. = 0,7 bis 0,8 und für flächige Bodenindikatoren = 0,4. Die Messung und die Messwerte sind hier ganz anders als am Bildschirm, aber das Verhältnis - der Kontrast von Flächen wird halb so stark angesetzt als der von Zeichen - ist m.E. übertragbar. Das mit 2:1 stimmt aber. Das sollten wir korrigieren.