Diskussion:1.02.2 - Leserliche Schrift: Unterschied zwischen den Versionen

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30.08.2018 Johannes Fischer (DZB) <br/>
 
30.08.2018 Johannes Fischer (DZB) <br/>
 
Im Abschnitt Beschreibung ist angegeben, dass Fließtext nicht mehr als 80 Zeichen pro Zeile haben soll. Das zugehörige [https://www.w3.org/TR/WCAG/#visual-presentation WCAG-Kriterium 1.4.8] fordert nicht generell 80 Zeichen pro Zeile. Der Nutzer soll nur über einen Mechanismus die Möglichkeit haben, 80 Zeichen zu erreichen, z. B. durch Verringern der Fensterbreite. Ähnlich sollte es auch hier formuliert werden. In der anderen Quelle, der [https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A5004837%2C1/#hmap-11 DGUV-Richtlinie 215-410, Abschnitt 7.2], ist nur die Rede davon, dass mindestens 80 Zeichen pro Zeile angezeigt werden können.
 
Im Abschnitt Beschreibung ist angegeben, dass Fließtext nicht mehr als 80 Zeichen pro Zeile haben soll. Das zugehörige [https://www.w3.org/TR/WCAG/#visual-presentation WCAG-Kriterium 1.4.8] fordert nicht generell 80 Zeichen pro Zeile. Der Nutzer soll nur über einen Mechanismus die Möglichkeit haben, 80 Zeichen zu erreichen, z. B. durch Verringern der Fensterbreite. Ähnlich sollte es auch hier formuliert werden. In der anderen Quelle, der [https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A5004837%2C1/#hmap-11 DGUV-Richtlinie 215-410, Abschnitt 7.2], ist nur die Rede davon, dass mindestens 80 Zeichen pro Zeile angezeigt werden können.
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Telko 21.12.2020 - Ergebnis: Komplett rausnehmen aus dem Prüfschritt bzw. nicht in neuen BITV-Softwaretest aufnehmen, da Anforderung aus Level AAA (erhöhte Anforderung).

Aktuelle Version vom 11. Januar 2021, 12:53 Uhr

80 Zeichen pro Zeile

30.08.2018 Johannes Fischer (DZB)
Im Abschnitt Beschreibung ist angegeben, dass Fließtext nicht mehr als 80 Zeichen pro Zeile haben soll. Das zugehörige WCAG-Kriterium 1.4.8 fordert nicht generell 80 Zeichen pro Zeile. Der Nutzer soll nur über einen Mechanismus die Möglichkeit haben, 80 Zeichen zu erreichen, z. B. durch Verringern der Fensterbreite. Ähnlich sollte es auch hier formuliert werden. In der anderen Quelle, der DGUV-Richtlinie 215-410, Abschnitt 7.2, ist nur die Rede davon, dass mindestens 80 Zeichen pro Zeile angezeigt werden können.

Telko 21.12.2020 - Ergebnis: Komplett rausnehmen aus dem Prüfschritt bzw. nicht in neuen BITV-Softwaretest aufnehmen, da Anforderung aus Level AAA (erhöhte Anforderung).