BITi 04 Farben, Kontraste und Textvergrößerung

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Version vom 6. November 2016, 21:07 Uhr von Petra (Diskussion | Beiträge) (Warum wird das geprüft?)
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Bezieht sich auf folgende Fehlerbedingungen im Matterhorn-Protokoll

Testbarkeit Mensch

  • MP 04-001 Informationen werden ausschließlich durch Kontrast, Farbe, Formatierung Layout, oder durch deren Kombination vermittelt und der Inhalt ist dabei nicht getaggt, um die Bedeutung, die durch Kontrast, Farbe, Formatierung, Layout oder durch deren Kombination, wiederzugeben.
  • ISO 14289-1 Absatz 6 (Verweis auf WCAG 2.0 Richtlinie 1.4) Das Kontrastverhältnis hat kein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 bei normaler Schriftgröße und 3:1 bei großer Schrift, nicht aktivierten interaktiven Komponenten, Bildern und Logos.
  • ISO 14289-1 Absatz 6 (Verweis auf WCAG 2.0 Richtlinie 1.4) Text lässt sich nicht ohne assistive Technologien auf bis zu 200% vergrößern. Davon ausgenommen sind Schriftgrafiken und Bildunterschriften.

Testbarkeit Software

n.a.

Bezieht sich auf folgende Fehlerbedingungen im Matterhorn-Protokoll

Testbarkeit Mensch

  • MP 04-001 Informationen werden ausschließlich durch Kontrast, Farbe, Formatierung Layout, oder durch deren Kombination vermittelt und der Inhalt ist dabei nicht getaggt, um die Bedeutung, die durch Kontrast, Farbe, Formatierung, Layout oder durch deren Kombination, wiederzugeben.
  • ISO 14289-1 Absatz 6 (Verweis auf WCAG 2.0 Richtlinie 1.4) Das Kontrastverhältnis hat kein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 bei normaler Schriftgröße und 3:1 bei großer Schrift, nicht aktivierten interaktiven Komponenten, Bildern und Logos.
  • ISO 14289-1 Absatz 6 (Verweis auf WCAG 2.0 Richtlinie 1.4) Text lässt sich nicht ohne assistive Technologien auf bis zu 200% vergrößern. Davon ausgenommen sind Schriftgrafiken und Bildunterschriften.

Testbarkeit Software

n.a.

Was wird geprüft?

Über Farben oder Kontraste vermittelte Informationen müssen durch richtiges Taggen mit geeigneten Strukturelementen und Alternativtexten zur Verfügung gestellt werden (siehe dazu auch BITi 02.3.2 Annotationen).

Alle Texte und informativen Grafiken des Dokuments sollen ausreichende Kontraste haben.

Warum wird das geprüft?

Farben

Menschen mit Sehbehinderungen und farbblinde Menschen können Farben nicht gut wahrnehmen.
Werden in dem Dokument Informationen über Farben vermittelt (z. B. wenn ein Wort besonders wichtig ist und in rot dargestellt wird oder Hinweise wie: "beachten Sie die in blau dargestellten Hinweistexte"), muss diese Information auch für blinde und sehbehinderte Menschen zur Verfügung gestellt werden.

Kontraste

Ausreichende Kontraste bei Texten und informativen Grafiken erleichtern die Lesbarkeit, besonders bei Menschen mit Sehbehinderungen.

Wie wird geprüft?

Prüfen Sie mit dem Colour Contrast Analyzer ob die Mindestkontrastverhältnisse eingehalten wurden.

Prüfen Sie in der PAC Screenrader Ansicht, ob Informationen die durch Kontrast, Farbe Formatierung oder Layout vermittelt werden zusätzlich entsprechend ihrer semantischen Bedeutung getaggt sind.

Vermittlung von Informationen über Farbgebung

Beispiele dafür sind:

  • Besonders wichtige Überschriften werden farblich hervorgehoben
  • Eine Grafik verwendet unterschiedliche Farben für die vergleichende Darstellung des Kursverlaufs verschiedener Aktien
  • Pflichtfelder in Formularen werden farblich gekennzeichnet (die gelb unterlegten Felder müssen immer ausgefüllt werden)

Solche Hervorhebungen sind positiv. Die Vermittlung wichtiger Informationen soll sich aber nicht ausschließlich auf einfache Farbänderungen stützen. Zu prüfen ist also, ob die Informationen zusätzlich gemäß ihrer semantischen Bedeutung getaggt sind.

Prüfung

Sichtprüfung, PAC Screenreader Preview, Colour Contrast Analyzer

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