BITi 02.2.3 Blocklevel Strukturelemente / Erweiterungstext

Aus BIT inklusiv Wiki und Test-Case-Datenbank
Wechseln zu: Navigation, Suche

Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn das Dokument Absätze enthält oder Absätze nicht mit P getaggt sind.

Bezieht sich auf folgende Fehlerbedingungen im Matterhorn-Protokoll

Testbarkeit Mensch

  • MP 01-006 Der Strukturtyp (MP 09-003 nachdem - falls erforderlich - eine Rollenzuordnung vorgenommen wurde) und Attribute eines Strukturelementes sind nicht semantisch geeignet für das Strukturelement <P>.
    • PAC Warnung:
      • Mögliche unangebrachte Verwendung des Strukturelements P
      • Possibly inappropriate use of a P structure element

Testbarkeit Software

  • ISO 32000-1 14.8.4.2 Table 335
    • PAC Fehlermeldung:
      • Falsche Verwendung eines P Strukturelements
      • Invalid use of a P structure element.

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Die PAC Warnung [X] structure element used as root element wird für alle vordefinierten Strukturtypen in BITi 02.1.0 geprüft.

Was wird geprüft?

Informative Grafiken, Fotos oder Diagramme müssen Alternativtexte besitzen. Die Alternativtexte sind verständlich und aussagekräftig. Bildunterschriften sind als CAPTION getaggt. Bei grafisch dargestellten Buchstaben soll anstelle des Alternativtexts ActualText verwendet werden. Im Gegensatz zu Alternativtexten ersetzt ActualText das Dargestellte und beschreibt es nicht.

Hinweis: Alternativer Text darf nur Tags hinzugefügt werden, die keine untergeordneten Tags haben. Wenn einem übergeordneten Tag alternativer Text hinzugefügt wird, können Bildschirmlesehilfen die untergeordneten Tags nicht verarbeiten.

Warum wird das geprüft?

Für blinde Benutzer sind Grafiken nicht zugänglich. Der Alternativtext oder ActualText tritt dann an die Stelle der Grafik, er soll sie ersetzen.

Allgemeine Hinweise zu Alternativtexten

Als informative Grafiken gelten z.B.:

  • Abbildungen, die zeigen sollen, wie ein Objekt oder eine Person aussieht
  • Illustrationen, die eine Aussage vorstellen, verdeutlichen oder veranschaulichen sollen
  • grafische Schriften
  • Symbole
Angemessene Alternativtexte

Entscheidend ist: Das Dokument soll nutzbar sein, wenn Grafiken oder Bilder durch die entsprechenden Alternativtexte oder andere geeignete Textalternativen ersetzt sind.

In der Regel bedeutet das:

  • Bei Schriftgrafiken soll der Alternativtext den Text der Schriftgrafik wiederholen.
  • Bei Symbolen oder Zeichen (Logos) soll der Alternativtext die Bedeutung des Symbols oder Zeichens wiedergeben.
  • Bei Fotos, Reproduktionen von Gemälden oder anderen Nicht-Text-Elementen, die eine spezifische Sinneserfahrung vermitteln, genügt in der Regel eine knappe Bezeichnung des abgebildeten Gegenstandes.
  • Bei Diagrammen oder technischen Zeichnungen sind unter Umständen ausführlichere Erläuterungen erforderlich. Alternativtexte sind dafür nicht geeignet, sie sollen 80 Zeichen nicht überschreiten. Im Alternativtext steht dann nur, was dargestellt ist und wo (etwa: "Details im anschließenden Text") die Erläuterung im Kontext des Bildes steht.

Generell gilt: Alternativtexte sollen kurz sein. Ausführliche Beschreibungen von Abbildungen sollen nicht im Alternativtext, sondern im Kontext der Abbildung zur Verfügung gestellt werden.

Angemessenheit von Textalternativen im Kontext

Wenn der Alternativtext kein angemessener Ersatz für die Grafik oder das Bild sein kann muss geprüft werden, ob die über das Bild vermittelte Information im Kontext als Text zur Verfügung steht. Das betrifft zum Beispiel

  • Diagramme
  • technische Zeichnungen
  • Anfahrtspläne

Zum Kontext einer Grafik oder eines Bildes gehört:

  • der dazugehörige (vorangehende, folgende) Text und eine im unmittelbaren Kontext des Bildes angebotene klar benannte Textalternative
  • ein kurzer Alternativtext mit Bezeichnung des Bildes (das ist auch bei Nutzung von Textalternativen im Kontext erforderlich) und gegebenenfalls ein Hinweis auf die Erläuterung im Kontext

Mit folgenden Tags kann Text, der nicht als Text vorliegt als Text hinterlegt werden:

  • <Alt> Alternativtext
    • Beschreibt den Inhalt einer Grafik, eines Bildes oder das Ziel eines Links
  • <ActualText> Ersatztext (auch Originaltext)
    • Ersetzt (grafische) Ligaturen
      Im Gegensatz zum Alternativtext wird der Ersatztext bei Nutzung einer Sprachausgabe nahtlos, also ohne Pause davor und danach, ausgegeben.
      Der Inhalt von <ActualText> kann auch leer sein. Dies ist z. B. sinnvoll, wenn ein Minuszeichen visuell als Bindestrich dient. Wird das Minuszeichen von einem leeren ActualText Tag umgeben, verschwindet es in der Sprachausgabe.
  • <E> Erweiterungstext für Abkürzungen

Wie wird geprüft?

Einordnung im PAC-Tool

PDF/UA → Logical structure → Structure elements → Alternative Descriptions →

  • Alternative text for Figure structure elements

Prüfung

PAC - Screenreader Preview

Bei Grafiken wird der Alternativtext eingeblendet. Prüfen Sie für jede Grafik, ob der Alternativtext sinnvoll und aussagekräftig ist.

Vorschlag zur Korrektur

Acrobat Pro

Öffnen Sie über einen Rechtsklick auf den Figure Tag in der Tag-Ansicht die Eigenschaften und ändern Sie den Alternativtext bzw. den Originaltext.

Löschen des Originaltexts

Wenn Sie einen Einrag aus dem Originaltext gelöscht haben und einen Alternativtext eingetragen haben, überprüfen Sie in der PAC-Vorschau ob der Inhalt sichtbar ist. Ist der Inhalt nicht sichtbar, führen Sie den Korrekturvorschlag in BITi 01.0 durch.

Hinzufügen von Erweiterungstext
Otionen
  • Markieren Sie die erste Verwendung der Abkürzung in dem Dokument und öffnen Sie in der Tag-Ansicht die Optionen.
  • Wählen Sie Tag aus Auswahl erstellen.
  • Erstellen Sie einen Span-Tag (Bereich).
  • Platzieren Sie den Tag an die richtige Stelle.
  • Über einen Rechtsklick öffnen Sie die Eigenschaften des Span-Tags.
  • Wechseln Sie auf den Reiter "Inhalt" in dem sich öffnenden Fenster.
  • Tragen Sie den Erweiterungstext ein.


Zusätzliche Informationen

PDF Techniken für WCAG 2.0

PDF1: Textalternativen auf Bilder anwenden mit dem Alt-Eintrag in PDF-Dokumenten

zurück zur Liste der Prüfschritte