2.02.2 - Sichtbare Rückmeldung

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Beschreibung

[Technikneutrale Beschreibung des Erfolgskriteriums]

Bedienelemente unterscheiden sich von anderen Anzeigen, indem sie bei Berührung eine deutlich sichtbare Rückmeldung geben. Wenn der Mauszeiger auf ein Bedienelement zeigt, verändern der Mauszeiger und/oder das Bedienelement ihr Aussehen. Wenn ein Bedienelement ausgewählt wurde, ist der veränderte Status sichtbar.

 

Beispiele

[Typische Anwendungsbeispiele aus verschiedenen Plattformen]

Wenn der Mauszeiger auf ein Feld zeigt, in dem eine Texteingabe möglich ist (Formular, Textbearbeitungsprogramm), so wird er zum Caret.

Zeigt der Mauszeiger auf einen Link, so wird er zur zeigenden Hand.

Eine Schaltfläche, auf die der Mauszeiger zeigt, ändert ihr Aussehen (Farbe, Schrift, Umrandung o.ä.).

In einem E-Mail-Client wird das vom Mauszeiger berührte Element in der Liste der eingegangenen Mails durch einen andersfarbigen Hintergrund und eine Rahmenlinie am linken Rand angezeigt.

Ein aktivierter Menüpunkt oder Button ändert sein Aussehen, solange die Aktivierung andauert. 

 

Anwendbarkeit

[manche Erfolgskriterien sind nur in speziellen Kontexten anwendbar]

Dieser Prüfschritt ist immer anwendbar.

 

Begründung

[Warum wird das geprüft? Bedeutung des Prüfpunktes für Menschen mit Behinderungen]

Die sichtbare Rückmeldung ist wichtig, damit ein Benutzer erkennen kann, ob ein Bildschirmelement bedienbar ist, und ob er es mit dem Zeigegerät erfolgreich fokussiert hat. Die Rückmeldung gibt auch Information darüber, ob eine angewählte Funktion verfügbar ist oder vorübergehend nicht funktioniert, und ob eine beabsichtigte Aktivierung erfolgreich war.

Eine verlässliche Rückmeldung von Bedienelementen gibt Sicherheit in der Bedienung. Wichtig ist dies für jedermann vor allem bei selten genutzten Funktionen. Kognitiv beeinträchtige Benutzer sind auf die verlässliche Rückmeldung von Bedienelementen angewiesen.

Auch Menschen mit leichter Einschränkung des Sehens, die aus Farbfehlsichtigkeit oder aus normaler Alterung resultiert, sind Mausnutzer. Die Bedingungen für gute Sichtbarkeit von Hervorhebungen sind definiert in den Prüfschritten 1.01.0 „Ausreichender Kontrast“ und 1.07.1 „Informationen nicht allein durch Farbe übermitteln“.

 

Prüfanleitung

[Technikspezifische Prüfanleitung (oder Prüfvorschlag) mit Tools zur Unterstützung des praktischen Tests]

Erprobung: Bedienelemente mit der Maus berühren und aktivieren. Feststellen, ob eine sichtbare Rückmeldung erfolgt.

Weitere Prüfung der deutlichen Sichtbarkeit wie in den Prüfschritten 1.01.0 „Ausreichender Kontrast“ und 1.07.1 „Informationen nicht allein durch Farbe übermitteln“.

 

Bewertungsalternativen

[Abgrenzung von „erfüllt“ und „nicht erfüllt“, sowie von „Blockade/Barriere“ und „Einschränkung“]

Mängel sind eine Einschränkung.

 

Einordnung

[Abgrenzung zu anderen Prüfschritten]

Offene Fragen

[Fragen sammeln, die während der Entwicklung des Prüfschritts auftauchen]

Die Rückmeldung bei Bedienung ist offenbar so selbstverständlich, dass sie in keiner der herangezogenen Richtlinien explizit formuliert wird. Daher wurde als Referenz die Anforderung an einen sichtbaren Tastaturfokus herangezogen und auf die Bedienung mit Zeigegeräten übertragen.

 

Referenzen

BITV-Test

2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich

EN301549

11.2.4.7 Focus visible

WCAG

2.4.7 Fokus sichtbar (bezieht sich allerdings nur auf Tastatur)

WCAG-Techniques

ISO9241-171