2.01.2 - Ausreichende Größe von Schaltflächen: Unterschied zwischen den Versionen

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Schaltflächen haben eine Kantenlänge von mindestens 12pt, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik sie mit Hilfe einer Maus auswählen können.
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Schaltflächen haben eine Kantenlänge von mindestens 33px, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik sie mit Hilfe einer Maus auswählen können.
  
 
Dies betrifft grafische Bedienelemente, aber auch Textlinks und Eingabefelder, deren sensible Fläche ausreichend groß sein muss. 
 
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''Sichtprüfung: sind alle Schaltflächen ausreichend groß? Im Zweifel nach''messen mit dem Keseling Bildschirmlineal (siehe Werkzeugliste). Die Maßangabe 33px bzw. 1,16cm bezieht sich auf den Standard-Bildschirm (siehe Testsystem). Zu messen ist die Kantenlänge der Schaltfläche bzw. des sensitiven Bereichs. Im Zweifel zunächst den Tastaturfokus auf ein Element setzen und die Kantenlänge des Fokusindikators messen.
  
 
 
 
 
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''Kantenlängen von weniger als 98% der Anforderung (4,1 mm) sind eine Einschränkung''
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''Kantenlängen von weniger als 98% der Anforderung (1,13cm) können bereits als Einschränkung bewertet werden. Dies liegt allerdings im Ermessen der Prüferin oder des Prüfers.''
  
''Kantenlängen von weniger als 50% der Anforderung (2,1 mm) sind eine Barriere.''
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Version vom 26. Juli 2018, 15:10 Uhr

Beschreibung

[Technikneutrale Beschreibung des Erfolgskriteriums]

Schaltflächen haben eine Kantenlänge von mindestens 33px, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik sie mit Hilfe einer Maus auswählen können.

Dies betrifft grafische Bedienelemente, aber auch Textlinks und Eingabefelder, deren sensible Fläche ausreichend groß sein muss. 

 

Beispiele

[Typische Anwendungsbeispiele aus verschiedenen Plattformen]

Keine

 

Anwendbarkeit

[manche Erfolgskriterien sind nur in speziellen Kontexten anwendbar]

Dieser Prüfschritt ist immer anwendbar.

 

Begründung

[Warum wird das geprüft? Bedeutung des Prüfpunktes für Menschen mit Behinderungen]

Bedienelemente sollen nicht zu klein sein und nicht zu nah beieinander stehen. Dies erleichtert allen Mausbenutzern die Bedienung und ist besonders wichtig für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik der Hände und für Nutzer von alternativen Eingabegeräten wie Kopfmaus etc., damit sie Bedienelemente sicher auswählen können.

Prüfanleitung

[Technikspezifische Prüfanleitung (oder Prüfvorschlag) mit Tools zur Unterstützung des praktischen Tests]

Sichtprüfung: sind alle Schaltflächen ausreichend groß? Im Zweifel nachmessen mit dem Keseling Bildschirmlineal (siehe Werkzeugliste). Die Maßangabe 33px bzw. 1,16cm bezieht sich auf den Standard-Bildschirm (siehe Testsystem). Zu messen ist die Kantenlänge der Schaltfläche bzw. des sensitiven Bereichs. Im Zweifel zunächst den Tastaturfokus auf ein Element setzen und die Kantenlänge des Fokusindikators messen.

 

Bewertungsalternativen

[Abgrenzung von „erfüllt“ und „nicht erfüllt“, sowie von „Blockade/Barriere“ und „Einschränkung“]

Kantenlängen von weniger als 98% der Anforderung (1,13cm) können bereits als Einschränkung bewertet werden. Dies liegt allerdings im Ermessen der Prüferin oder des Prüfers.

Kantenlängen von weniger als 50% der Anforderung (5,08mm) sind eine Barriere.

 

Einordnung

[Abgrenzung zu anderen Prüfschritten]

 

Offene Fragen

[Fragen sammeln, die während der Entwicklung des Prüfschritts auftauchen]

Der Grenzwert 12 pt Kantenlänge für sichere Mausbedienung von Schaltflächen wurde hypothetisch festgelegt. Beobachten, ob der Wert von der Forschung verifiziert wird.

 

Referenzen

EN301549

WCAG 2.1

Success Criterion 2.5.5 Target Size.

WCAG-Techniques

ISO9241-171

9.4.3 Leicht auswählbare Ziele für Zeigegeräte zur Verfügung stellen