1.08.1 - Nicht nur sensorische Merkmale in Anweisungen

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Beschreibung

[Technikneutrale Beschreibung des Erfolgskriteriums]

Anweisungen, die für das Verständnis und die Bedienung einer Software bereitgestellt werden, stützen sich nicht nur auf sensorische Merkmale von Komponenten wie Form, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Ton. Anweisungen nennen auch textuelle Bestandteile der Bedienelemente, auf die sie sich beziehen.

 

Beispiele

[Typische Anwendungsbeispiele aus verschiedenen Plattformen]

Ein Button ist grün und hat die Aufschrift „Weiter“. Wenn in einer Anleitung auf den Button verwiesen wird, so wird er nicht als „der grüne Button“ bezeichnet, sondern als „der grüne Weiter-Button“.

Ein Button zum Absenden eines Formulars ist rund, hat ein grafisches Pfeil-Symbol und einen unsichtbar hinterlegten Namen „Senden“. Wenn in einer Anleitung auf den Button verwiesen wird, so wird er nicht als „der runde Button“ oder als „der Pfeil“ bezeichnet, sondern z.B. als „der runde Senden-Button“.

Eine Liste mit Berufsbezeichnungen steht in der linken Spalte und hat die Überschrift „Berufe“. Die Anleitung lautet „Markieren Sie in der linken Spalte den Beruf“.

Bei der Meldung eines Mail-Eingangs ertönt ein Signalton, die Anleitung lautet: „Der Beep macht aufmerksam auf die Anzeige „Neue Mail“ in der unteren rechten Ecke des Bildschirms“

 

Anwendbarkeit

[manche Erfolgskriterien sind nur in speziellen Kontexten anwendbar]

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn in einer Programmsituation Anleitungen zur Bedienung gegeben werden. Er bezieht sich ebenso auf Hilfetexte, die im Kontext abgerufen werden können.

 

Begründung

[Warum wird das geprüft? Bedeutung des Prüfpunktes für Menschen mit Behinderungen]

Benutzer sollen Anweisungen zur Bedienung einer Software auch dann verstehen können, wenn sie Form, Farbe, Position oder Ausrichtung von bestimmten Bedienelementen sowie Signaltöne nicht wahrnehmen können. Beim Einsatz von Hilfstechniken gehen sensorische Merkmale von Bedienelementen oftmals verloren. Bei veränderter Bildschirmauflösung kann sich das Layout der Anwendung verändern, etwa von mehrspaltiger auf einspaltige Darstellung wechseln. Deswegen müssen Bedienelemente in Anweisungen oder Hilfetexten mit ihrem Namen bezeichnet werden. Ebenso benötigen gehörlose Nutzer, die Signaltöne nicht wahrnehmen können, eine visuelle oder textuelle Beschreibung des Bedienelements bzw. der Programmsituation.

Die Anforderung verlangt nicht, auf die Beschreibung sensorischer Merkmale zu verzichten, denn diese sind wichtig u.a. für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

 

Prüfanleitung

[Technikspezifische Prüfanleitung (oder Prüfvorschlag) mit Tools zur Unterstützung des praktischen Tests]

Sichtprüfung: Den Inhalt von Anweisungen und Hilfetexten darauf überprüfen, ob sie ein Element durch Angabe des Namens, einer Überschrift oder anderer textlicher Bezüge ausreichend beschreiben und nicht nur sensorische Merkmale wie Farbe etc. angeben.

Beispiele für Bezugnahmen, die nur sensorische Merkmale nennen:

  • Klicken Sie auf den grünen Knopf, um ...
  • Über die runde Taste können Sie...
  • Der rot eingerahmte Kasten enthält Infos zu ...
  • Klicken Sie im Menü rechts...
  • In der breiten Spalte steht...
  • Wenn der Beep ertönt, gehen Sie bitte …

Solche Bezugnahmen sind ohne die Nennung textueller Bezüge nicht nachzuvollziehen.

Ausnahme: Die Angaben „oben“ oder „unten“ können ausreichend sein, wenn sie einer Position entsprechen, die im Quellcode bzw. in einer linearisierten Darstellung vor oder nach der aktuellen Position erscheint.

 

Bewertungsalternativen

[Abgrenzung von „erfüllt“ und „nicht erfüllt“, sowie von „Blockade/Barriere“ und „Einschränkung“]

Mängel sind eine Einschränkung.

Ein Mangel kann als Barriere eingestuft werden, wenn der Nutzer keine andere Möglichkeit hat, das beschriebene Element zu finden.

 

Einordnung

[Abgrenzung zu anderen Prüfschritten]

In diesem Prüfschritt geht es um die Gestaltung von Anweisungen und Hilfetexten. Erfolgskriterien für die Gestaltung von Bedienelementen werden in anderen Prüfschritten behandelt, u.a.   1.07.1 „Information nicht allein durch Farbe übermitteln“, 1.09.2 „Warnmeldungen sowohl optisch als auch akustisch anzeigen“, 4.02.0 „Name für grafische Bedienelemente und Anzeigen“.

Die Anforderung gilt auch für separat mit der Software ausgelieferte Dokumentationen, diese werden im Prüfplan „Dokumentenprüfung“ geprüft.

 

Offene Fragen

 

Referenzen

EN301549

11.1.3.3 Sensory characteristics

WCAG

1.3.3 Sensorische Merkmale

WCAG-Techniques

G96: Providing textual identification of items that otherwise rely only on sensory information to be understood

ISO9241-171