1.07.1 - Informationen nicht allein durch Farbe übermitteln: Unterschied zwischen den Versionen

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Sichtprüfung: Haben farblich gekennzeichnete Elemente zusätzliche Kennzeichnungen wie sichtbare Beschriftungen/Beschreibungen, Symbole, Einrückungen, Fettungen?
 
Sichtprüfung: Haben farblich gekennzeichnete Elemente zusätzliche Kennzeichnungen wie sichtbare Beschriftungen/Beschreibungen, Symbole, Einrückungen, Fettungen?
  
Falls nein, haben sie einen ausreichenden Kontrast zu den Elementen bzw. zum Hintergrund der Umgebung? Textfarben müssen mindestens im Verhältnis 3:1 gegen die Textfarbe der umgebenden Elemente kontrastieren. Farbflächen müssen mindestens im Verhältnis 1,5:1 gegen die Umgebungsfarbe kontrastieren. Das Messen eines Kontrastunterschieds wird im Prüfschritt 1.01.0 „Ausreichender Kontrast“ behandelt. Der Kontrast der markierten Texte in sich (Textfarbe gegen Hintergrundfarbe) muss ebenfalls ausreichend sein.
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Falls nein, haben sie einen ausreichenden Kontrast zu den Elementen bzw. zum Hintergrund der Umgebung? Textfarben müssen mindestens im Verhältnis 3:1 gegen die Textfarbe der umgebenden Elemente kontrastieren. Farbflächen müssen ebenfalls mindestens im Verhältnis 3:1 gegen die Umgebungsfarbe kontrastieren. Das Messen eines Kontrastunterschieds wird im Prüfschritt 1.01.0 „Ausreichender Kontrast“ behandelt. Der Kontrast der markierten Texte in sich (Textfarbe gegen Hintergrundfarbe) muss ebenfalls ausreichend sein.
  
 
Falls Farbflächen zur Kennzeichnung verwendet werden, sind die Flächen groß genug? Die Mindestgröße eines Bedienelements wird im Prüfschritt 2.01.2 „Ausreichende Größe von Schaltflächen“ definiert.
 
Falls Farbflächen zur Kennzeichnung verwendet werden, sind die Flächen groß genug? Die Mindestgröße eines Bedienelements wird im Prüfschritt 2.01.2 „Ausreichende Größe von Schaltflächen“ definiert.

Version vom 16. Mai 2020, 19:30 Uhr

Beschreibung

[Technikneutrale Beschreibung des Erfolgskriteriums]

Farbe wird nicht als einziges visuelles Mittel benutzt, um Informationen zu vermitteln, eine Handlung zu kennzeichnen, eine Reaktion zu veranlassen oder ein Element zu unterscheiden. Informationen sollen zusätzlich durch Text oder durch andere visuelle Mittel wie Symbole, Fettung, Unterstreichung, Kontrast, Einrückung etc. vermittelt werden.

 

Beispiele

[Typische Anwendungsbeispiele aus verschiedenen Plattformen]

Der aktive Menüpunkt in einem Anwendungsprogramm erhält als Abgrenzung zu den übrigen Menüpunkten eine grafische Markierung, etwa einen Rahmen oder einen Punkt.

Als Markierung wird eine Invertierung von Vorder- und Hintergrundfarbe verwendet.

Als Markierung wird eine Textfarbe verwendet, deren Helligkeitskontrast im Verhältnis 3:1 von der Textfarbe der umgebenden Elemente abweicht. Rot wird verwendet, um einen Benutzer zu warnen, dass eine Anwendung nicht betriebsbereit ist, oder um eine Notsituation anzuzeigen. Die Farbe wird durch Text ergänzt, der „Warnung“ oder „Notfall“ anzeigt.

Grün wird verwendet, um eine erfolgreiche Aktion zu bestätigen. Die Farbe wird durch ein grafisches Symbol (OK-Haken) ergänzt.

 

Anwendbarkeit

[manche Erfolgskriterien sind nur in speziellen Kontexten anwendbar]

Dieser Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Anwendung nicht monochrom gestaltet ist, sondern mehr als eine Farbe für Vordergrund und Hintergrund verwendet.

 

Begründung

[Warum wird das geprüft? Bedeutung des Prüfpunktes für Menschen mit Behinderungen]

Bei diesem Prüfpunkt geht es um die visuelle Gestaltung einer Anwendung. Benutzer mit einer Sehbehinderung erkennen Farben oftmals nicht ausreichend, um Farbunterschiede sicher wahrzunehmen. Daher sind ausschließlich über Farben vermittelte Informationen für sehbehinderte Benutzer nicht uneingeschränkt nutzbar.

Farbunterschiede dürfen nur dann ohne ein zusätzliches grafisches Merkmal zur Übermittlung von Bedeutungsunterschieden verwendet werden, wenn der Helligkeitskontrast ausreicht. Textfarben müssen mindestens im Verhältnis 3:1 gegen die Textfarbe der umgebenden Elemente kontrastieren. Farbflächen müssen mindestens im Verhältnis 1,5:1 gegen die Umgebungsfarbe kontrastieren.

 

Prüfanleitung

[Technikspezifische Prüfanleitung (oder Prüfvorschlag) mit Tools zur Unterstützung des praktischen Tests]

Sichtprüfung: Haben farblich gekennzeichnete Elemente zusätzliche Kennzeichnungen wie sichtbare Beschriftungen/Beschreibungen, Symbole, Einrückungen, Fettungen?

Falls nein, haben sie einen ausreichenden Kontrast zu den Elementen bzw. zum Hintergrund der Umgebung? Textfarben müssen mindestens im Verhältnis 3:1 gegen die Textfarbe der umgebenden Elemente kontrastieren. Farbflächen müssen ebenfalls mindestens im Verhältnis 3:1 gegen die Umgebungsfarbe kontrastieren. Das Messen eines Kontrastunterschieds wird im Prüfschritt 1.01.0 „Ausreichender Kontrast“ behandelt. Der Kontrast der markierten Texte in sich (Textfarbe gegen Hintergrundfarbe) muss ebenfalls ausreichend sein.

Falls Farbflächen zur Kennzeichnung verwendet werden, sind die Flächen groß genug? Die Mindestgröße eines Bedienelements wird im Prüfschritt 2.01.2 „Ausreichende Größe von Schaltflächen“ definiert.

 

Bewertungsalternativen

[Abgrenzung von „erfüllt“ und „nicht erfüllt“, sowie von „Blockade/Barriere“ und „Einschränkung“]

Mängel sind eine Einschränkung oder eine Barriere, je nach der Bedeutung des Elements für den geprüften Arbeitsschritt.

 

Einordnung

[Abgrenzung zu anderen Prüfschritten]

In diesem Prüfpunkt geht es um die Normalansicht einer Anwendung. Weitergehende Anforderungen an die Gestaltung bestehen für die Darstellung im Kontrastmodus, siehe Prüfschritt 5.03.1 "Kontrastmodus ist nutzbar".

 

Offene Fragen

[Fragen sammeln, die während der Entwicklung des Prüfschritts auftauchen]

Der Kontrastwert 1,5:1 zur Erkennbarkeit von markierten Farbflächen ist theoretisch abgeleitet und muss empirisch verifiziert werden.

 

Referenzen

EN301549

11. 2.1.10 Use of colour

WCAG

1.4.1 Benutzung von Farbe

WCAG-Techniques

G183: Using a contrast ratio of 3:1 with surrounding text and providing additional visual cues on focus for links or controls where color alone is used to identify them

ISO9241-171

10.4.1 Informationen nicht allein durch Farbe übermitteln

BITV-Test

1.3.3a Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar

Sonstige

ISO 9241-303 Anforderungen an elektronische optische Anzeigen

DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung