Diskussion:2.06.1 - Ausreichende Anweisungen für Benutzereingaben

Aus BIT inklusiv Wiki und Test-Case-Datenbank
Version vom 21. Dezember 2017, 14:07 Uhr von JFischer (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Anmerkungen Johannes Fischer (DZB): 1. Im Bereich "Beispiele" steht, dass ein Zeichen für Pflichtfelder (z. B. das Stern-Zeichen (*)) vor oder auch hinter de…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Anmerkungen Johannes Fischer (DZB):

1. Im Bereich "Beispiele" steht, dass ein Zeichen für Pflichtfelder (z. B. das Stern-Zeichen (*)) vor oder auch hinter dem Formular erklärt werden soll. Der Prüfschritt bezieht sich in der EN 301 549 auf das Kriterium 11.2.1.34, welches identisch zum WCAG 2.0 Kriterium 3.3.2 ist. In der WCAG gibt es dabei die Technik H90 (https://www.w3.org/TR/2016/NOTE-WCAG20-TECHS-20161007/H90), welche im Example 2 fordert, dass ein Zeichen zur Anzeige eines Pflichtfelds vor dem zugehörigen Formular erklärt werden muss. Die Erklärung erst hinter dem Formular ist nicht ausreichend.

2. Im Bereich "Beispiele" wird auf Vorbelegungen (Placeholder) von Formularfeldern eingegangen: "Ein Eingabefeld hat anstelle einer Beschriftung eine Vorbelegung, die so lange stehen bleibt, bis der Benutzer mit der Eingabe begonnen hat, und die erneut erscheint, wenn der Benutzer den eingegebenen Inhalt löscht." Im WCAG-Kriterium 3.3.2 steht zwar nicht direkt etwas zu Vorbelegungen. Aber in den Tutorials zu barrierefreien Webseiten des World Wide Web Consortiums gibt es auch einen Teil zu Placeholdern (https://www.w3.org/WAI/tutorials/forms/instructions/#placeholder-text). Dort steht, dass Placeholder nicht Labels ersetzen. Erlaubt wird zwar, die Labels unsichtbar darzustellen und nur assistiven Technologien zugänglich zu machen. Empfohlen wird aber auch das nicht, weil es z. B. für kognitiv eingeschränkte Menschen gut ist, wenn das Label auch während der Eingabe in das Eingabefeld sichtbar bleibt. Aus meiner Sicht sollten wir die Prüfanleitung ähnlich dazu formulieren.