7.03.1 - Text als Text codieren

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Beschreibung

[Technikneutrale Beschreibung des Erfolgskriteriums]

Text soll mit den Systemroutinen des Betriebssystems als Text und nicht als Bild erzeugt werden. Text kann visuell angepasst werden und ist ohne Transformation (OCR) programmatisch zugänglich.

 

Beispiele

[Typische Anwendungsbeispiele aus verschiedenen Plattformen]

Texte werden bei Vergrößerung auf 200% mit scharfen Konturen dargestellt.

Eine Button-Beschriftung wird im Kontrastmodus mit angepassten Farben dargestellt.

Texte werden vom Screenreader vorgelesen, ohne dass OCR hinzugeschaltet werden muss.

Eine Bildunterschrift, die im Bild dargestellt ist, wird vom Screenreader vorgelesen.

 

Anwendbarkeit

[manche Erfolgskriterien sind nur in speziellen Kontexten anwendbar]

Dieser Prüfschritt ist nicht anwendbar auf Fälle, in denen eine bestimmte visuelle Präsentation von Text für die vermittelte Information unentbehrlich ist, wie z.B. ein Logo (Wortbildmarke) oder die Darstellung bestimmter Schriftarten.

 

Begründung

[Warum wird das geprüft? Bedeutung des Prüfpunktes für Menschen mit Behinderungen]

Text soll als Text und nicht als Bild erzeugt werden, damit die Darstellung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden kann, und damit assistive Technologien uneingeschränkt darauf zugreifen können. Es genügt nicht, wenn auf die Verfügbarkeit von OCR-fähigen assistiven Technologien hingewiesen wird, denn zum einen ist die Transformation durch OCR fehleranfällig, und zum anderen wird hierdurch nur ein Teil der Anforderungen erfüllt. Solange die visuelle Anpassung von Bildern technisch eng begrenzt ist, soll Text nicht als Bild erzeugt werden.

Diese Anforderung wird verletzt u.a. von Programmiersprachen, die unter Umgehung der Betriebssystemroutinen direkt in den Bildschirmspeicher schreiben. Weiterhin kommt die Verwendung von Schriftgrafiken in Webanwendungen vor, um einen bestimmten optischen Effekt zu erzielen. Dies ist nur akzeptabel, wenn die visuelle Darstellung für die vermittelte Information unentbehrlich ist, wie z.B. bei einem Logo.

 

Prüfanleitung

[Technikspezifische Prüfanleitung (oder Prüfvorschlag) mit Tools zur Unterstützung des praktischen Tests]

Der Prüfschritt betrifft alle im Szenario vorkommenden Texte: Beschriftungen, Anweisungen, Meldungen, Hilfetexte und Daten, nicht aber Logos (Wortbildmarken) und Abbildungen von Schrift.

Sichten Sie erneut diejenigen Elemente, die in folgenden vorangegangenen Prüfschritten aufgefallen sind:

  • 4.01.0 Wiedergabe von Text
  • 5.01.1 Schriftvergrößerung auf 200%
  • 5.03.1 Kontrastmodus ist nutzbar
  • 7.02.1 Objektinformationen für Hilfstechniken verfügbar machen

Bei textbasierten Anwendungen: Der Prüfschritt ist nicht erfüllt, wenn im Quelltext (HTML/CSS/Javascript) anstelle des bemängelten Textes eine Bilddatei in einem Rasterformat (JPG, GIF, PNG etc.) referenziert ist.

Bei kompilierten Anwendungen: Der Prüfschritt ist nicht erfüllt, wenn wenigstens 2 der folgenden Mängel vorliegen:

  • Im Screenreader wird der Text nicht vorgelesen.
  • Bei Vergrößerung auf 200% sind die Konturen der Schriftzeichen pixelig oder verschwommen.
  • Im Windows Kontrastmodus passen sich die Farben nicht an.
  • Die Accessibility-Schnittstelle enthält nicht den angezeigten Text.

 

Bewertungsalternativen

[Abgrenzung von „erfüllt“ und „nicht erfüllt“, sowie von „Blockade/Barriere“ und „Einschränkung“]

Mängel sind eine Einschränkung.

 

Einordnung

[Abgrenzung zu anderen Prüfschritten]

 

Offene Fragen

[Fragen sammeln, die während der Entwicklung des Prüfschritts auftauchen]

Der Standard beschreibt die Eigenschaften von Rastergrafiken. XML-basierte Vektorgrafiken (SVG) verfügen im Prinzip über die geforderte Anpassbarkeit und Zugänglichkeit, allerdings liegen noch keine ausreichenden Daten über das Verhalten im Zusammenspiel mit verschiedenen Anzeigetechniken vor. Daher werden Vektorgrafiken bzw. SVG-Dateien in diesem Prüfschritt nicht behandelt.

Bei kompilierten Anwendungen kann nur indirekt auf die Verwendung von Schriftgrafiken geschlossen werden, wobei die einzelnen Indizien nicht eindeutig sind, da die beschriebenen Effekte entweder auch auf andere Weise erzielt werden können, oder durch Anpassungen ausgeglichen werden können. Daher lässt sich nur aus der Kumulation von Indizien ein Rückschluss auf die Verwendung von Schriftgrafiken treffen. Zu diskutieren wäre, ob der Prüfschritt für kompilierte Anwendungen ausgesetzt werden sollte.

Die Bewertung von Mängeln als Einschränkung ist eine Kompromisslösung: Es stellt sich die Frage, ob dieser Prüfschritt überhaupt bewertet werden soll, oder ob er rein informativ gelten soll. Für eine Bewertung spricht, dass die Verwendung von Schriftgrafiken an sich ein Regelverstoß ist, weil sie eine Anpassung für Menschen mit Behinderungen nicht oder nur mit großem Aufwand ermöglicht. Gegen eine Bewertung spricht, dass bereits in anderen Prüfschritten wegen der Auswirkungen der Schriftgrafik ein Mangel festgestellt und differenziert bewertet wird.

 

Referenzen

EN301549

11. 2.1.14 Images of text

WCAG

1.4.5 Bilder eines Textes

WCAG-Techniques

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ISO9241-171