Diskussion:2.06.1 - Ausreichende Anweisungen für Benutzereingaben
Pflichtfeld-Kennzeichnung
21.12.2017 Johannes Fischer (DZB)
Im Bereich "Beispiele" steht, dass ein Zeichen für Pflichtfelder (z. B. das Stern-Zeichen (*)) vor oder auch hinter dem Formular erklärt werden soll. Der Prüfschritt bezieht sich in der EN 301 549 auf das Kriterium 11.2.1.34, welches identisch zum WCAG 2.0 Kriterium 3.3.2 ist. In der WCAG gibt es dabei die Technik H90 (https://www.w3.org/TR/2016/NOTE-WCAG20-TECHS-20161007/H90), welche im Example 2 fordert, dass ein Zeichen zur Anzeige eines Pflichtfelds vor dem zugehörigen Formular erklärt werden muss. Die Erklärung erst hinter dem Formular ist nicht ausreichend.
- Monika Augustin: Hinweis wurde bereits übernommen. Diskussion beendet 21.12.2020
Einordnung bzw. Beschreibung
20.02.2018 Thomas Ernst (Stiftung Pfennigparade)
Die Abgrenzung zum Erfolgskriterium "1.05.1 Prägnante Beschriftungen" müsste bei Beschriftungen von Eingabefeldern klarer formuliert werden.
20.02.2018 Johannes Fischer (DZB)
Herr Ernst, wie meinen Sie das genau? Sollte man den Begriff "Verständlichkeit" durch "Aussagekraft" ersetzen oder meinen Sie etwas anderes?
22.02.2018 Thomas Ernst (Stiftung Pfennigparade)
In 2.06.1 Absatz "Einordnung" wird von „formalen Gestaltungsregeln" gesprochen. Im Absatz „Beschreibung" steht dagegen: „Wenn ein Element Benutzereingaben erwartet, werden Beschriftungen, Anweisungen oder Hilfetexte bereitgestellt, die dem Benutzer ausreichend Information geben, um Fehler zu vermeiden." Darunter verstehe ich eher die inhaltliche Aussagekraft, die aber im Prüfkriterium 1.05.1 behandelt wird.
Die Abgrenzung der beiden Prüfkriterien 1.05.1 und 2.06.1 ist nur im Absatz „Einordnung" klar beschrieben. Vielleicht könnte man es bereits im Absatz „Beschreibung" deutlicher formulieren.
22.02.2018 Johannes Fischer (DZB)
Ok, ich habe es jetzt verstanden und kann Ihren Hinweis auch nachvollziehen. Mein Vorschlag dazu: Vielleicht könnte man im Bereich "Beschreibung" nach dem ersten Satz etwas hinzufügen. Man könnte zum Beispiel so formulieren:
Wenn ein Element Benutzereingaben erwartet, werden Beschriftungen, Anweisungen oder Hilfetexte bereitgestellt, die dem Benutzer ausreichend Information geben, um Fehler zu vermeiden. Darunter versteht man z. B., dass Symbole für Pflichtfelder erklärt werden, dass Label für Dialogelemente vorhanden sind und dass erforderliche Eingabeformate erklärt werden. Die Aussagekraft des Labels an sich wird in diesem Prüfschritt nicht beurteilt, siehe Einordnung.
Dialogelemente, die Benutzereingaben erwarten, sind u.a. Eingabefelder, Auswahllisten, Optionsschaltflächen, Absenden-Schaltflächen.
04.04.2018, Detlef Girke:
Ich fand den Satz so gut, dass ich ihn direkt und ohne Absprache eingefügt habe. Ich werde in der nächsten Telefonkonferenz noch einmal nachfragen, ob die anderen diesen Satz auch in Ordnung finden.
- Monika Augustin: Hinweis wurde bereits übernommen. Diskussion beendet 21.12.2020
Vorbelegung Eingabefeld
21.12.2017 Johannes Fischer (DZB)
Im Bereich "Beispiele" wird auf Vorbelegungen (Placeholder) von Formularfeldern eingegangen: "Ein Eingabefeld hat anstelle einer Beschriftung eine Vorbelegung, die so lange stehen bleibt, bis der Benutzer mit der Eingabe begonnen hat, und die erneut erscheint, wenn der Benutzer den eingegebenen Inhalt löscht."
Im WCAG-Kriterium 3.3.2 steht zwar nicht direkt etwas zu Vorbelegungen. Aber in den Tutorials zu barrierefreien Webseiten des World Wide Web Consortiums gibt es auch einen Teil zu Placeholdern (https://www.w3.org/WAI/tutorials/forms/instructions/#placeholder-text). Dort steht, dass Placeholder nicht Labels ersetzen. Erlaubt wird zwar, die Labels unsichtbar darzustellen und nur assistiven Technologien zugänglich zu machen. Empfohlen wird aber auch das nicht, weil es z. B. für kognitiv eingeschränkte Menschen gut ist, wenn das Label auch während der Eingabe in das Eingabefeld sichtbar bleibt. Aus meiner Sicht sollten wir die Prüfanleitung ähnlich dazu formulieren.