Diskussion:3.11.0 - Vollständige Dokumentation der Tastaturbefehle: Unterschied zwischen den Versionen
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Tasten wie Esc, Bild-auf, Bild-ab, F6 (zwischen Bereichen springen) oder Kombinationen mit Strg oder Alt müssen aber wohl schon dokumentiert sein. | Tasten wie Esc, Bild-auf, Bild-ab, F6 (zwischen Bereichen springen) oder Kombinationen mit Strg oder Alt müssen aber wohl schon dokumentiert sein. | ||
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+ | Ich finde, dass man hier ein "... wie z.B. TAB oder die Pfeil-Tasten..." einschieben könnte. Außerdem sollte hier mit erwähnt werden, dass alle Befehle, die vom Windows-Standard abweichen, dokumentiert sein müssen, wenn nicht sogar besonders hervorgehoben. Damit meine ich Befehle wie z.B. STRG+C, STRG+V, ALT+F4, UMSCHALT+F10, F6, ... |
Version vom 6. April 2018, 07:50 Uhr
21.12.2017 Anmerkung Johannes Fischer (DZB):
Im Abschnitt "Begründung" heißt es: "Selten gebrauchte Tastaturbefehle sind den Benutzern nicht geläufig und müssen nachgeschlagen werden können."
Das heißt, nicht alle Tastaturbefehle müssen dokumentiert sein, nur selten gebrauchte Befehle. Vielleicht sollte man in die Prüfanleitung aufnehmen, welche Befehle nicht dokumentiert werden müssen? Zum Beispiel wäre dies die Tabulatortaste oder vielleicht auch die Pfeiltasten?
Tasten wie Esc, Bild-auf, Bild-ab, F6 (zwischen Bereichen springen) oder Kombinationen mit Strg oder Alt müssen aber wohl schon dokumentiert sein.
Gibt es hierzu Meinungen?
04.04.2018 Detlef Girke:
Ich finde, dass man hier ein "... wie z.B. TAB oder die Pfeil-Tasten..." einschieben könnte. Außerdem sollte hier mit erwähnt werden, dass alle Befehle, die vom Windows-Standard abweichen, dokumentiert sein müssen, wenn nicht sogar besonders hervorgehoben. Damit meine ich Befehle wie z.B. STRG+C, STRG+V, ALT+F4, UMSCHALT+F10, F6, ...