2.03.1 - Bewegte Inhalte sind steuerbar: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „=== Beschreibung === ''[Technikneutrale Beschreibung des Erfolgskriteriums]'' Sich bewegende Elemente können unterbrochen und an derselben Stelle wieder auf…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (Schützte „2.03.1 - Bewegte Inhalte sind steuerbar“ ([Bearbeiten=Nur Administratoren erlauben] (unbeschränkt) [Verschieben=Nur Administratoren erlauben] (unbeschränkt))) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 11. November 2016, 13:20 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
[Technikneutrale Beschreibung des Erfolgskriteriums]
Sich bewegende Elemente können unterbrochen und an derselben Stelle wieder aufgenommen werden, um dem Benutzer ausreichend Zeit zu geben, die Information wahrzunehmen. Bei regelmäßig aktualisierten Inhalten kann die Häufigkeit der Aktualisierung kontrolliert werden. Ausnahme: die Bewegung oder automatische Aktualisierung ist Teil einer Handlung, bei der sie unentbehrlich ist.
Beispiele
[Typische Anwendungsbeispiele aus verschiedenen Plattformen]
Ein Benutzer berührt rollenden Text mit der Maus, wodurch die Textbewegung angehalten wird, was ihm ermöglicht, den Text zu lesen, solange der Mauszeiger darauf steht. Zusätzlich sind Bedienelemente vorhanden, mit denen die Textbewegung angehalten und fortgesetzt werden kann.
Ein Börsenticker hat Bedienelemente, mit denen er angehalten und fortgesetzt werden kann. Bei Wiederaufnahme der Bewegung setzt er bei dem aktuellen Stand der Information wieder ein, denn er ist eine Real-Time-Anwendung. Zusätzlich schreibt er alle Informationen in ein Logbuch, in dem Benutzer ohne Verlust von Informationen in Ruhe lesen können.
Ein Verlaufsanzeiger besteht aus einer Statusleiste, in der die Ausführung zusammen mit einem Kobold angezeigt wird, der Kisten bewegt. Der Verlaufsanzeiger kann so konfiguriert werden, dass der Kobold nicht erscheint, aber die Statusleiste weiterhin den Status anzeigt. Der Fortschrittsbalken in einem Verlaufsanzeiger gilt als unentbehrlich.
Anwendbarkeit
[manche Erfolgskriterien sind nur in speziellen Kontexten anwendbar]
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Anwendung sich bewegende Inhalte enthält.
Begründung
[Warum wird das geprüft? Bedeutung des Prüfpunktes für Menschen mit Behinderungen]
Viele Benutzer haben Schwierigkeiten, blinkende oder sich bewegende Inhalte zu lesen. Personen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Schwierigkeiten beim Lesen benötigen Zeit zur Verarbeitung der Informationen, um diese verstehen zu können.
Interaktive bewegte Inhalte können für Benutzer mit motorischen Einschränkungen problematisch sein.
Prüfanleitung
[Technikspezifische Prüfanleitung (oder Prüfvorschlag) mit Tools zur Unterstützung des praktischen Tests]
Feststellen, ob sich bei dem animierten Inhalt eine Schaltfläche befindet, mit der man die Bewegung stoppen kann, eine gleichwertige nicht-animierte Version der Inhalte laden kann, oder ob es eine klare Anweisung gibt, wie die Bewegung mit der Tastatur angehalten werden kann.
Prüfen, ob die Bewegung tatsächlich anhält und auch nicht wieder automatisch beginnt.
Prüfen, ob bei erneuter Bedienung die Bewegung an derselben Stelle wieder aufgenommen wird, bzw. bei einem aktualisierten Stand, falls es ich um eine Real-Time-Anwendung handelt.
Bewertungsalternativen
[Abgrenzung von „erfüllt“ und „nicht erfüllt“, sowie von „Blockade/Barriere“ und „Einschränkung“]
Mängel werden nach der Bedeutung der ausgefallenen Information für die Arbeitsaufgabe bewertet.
Einordnung
[Abgrenzung zu anderen Prüfschritten]
Sich bewegende Elemente, die unaufgefordert automatisch ablaufen, werden im Prüfschritt 1.03.0 „Verzicht auf Bewegung, Blinken und Flackern“ behandelt.
Offene Fragen
[Fragen sammeln, die während der Entwicklung des Prüfschritts auftauchen]
Referenzen
EN301549
11. 2.1.18 Pause, stop, hide
WCAG
2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden
WCAG-Techniques
ISO9241-171
10.1.2 Steuerung zeitabhängiger Informationsdarstellung durch den Benutzer ermöglichen