2.08.2 - Rückgängig / Undo: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „=== Beschreibung === ''[Technikneutrale Beschreibung des Erfolgskriteriums]'' Für alle Bearbeitungsschritte ist eine Undo-Funktion verfügbar, um eine ungew…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (Schützte „2.08.2 - Rückgängig / Undo“ ([Bearbeiten=Nur Administratoren erlauben] (unbeschränkt) [Verschieben=Nur Administratoren erlauben] (unbeschränkt))) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 11. November 2016, 13:22 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
[Technikneutrale Beschreibung des Erfolgskriteriums]
Für alle Bearbeitungsschritte ist eine Undo-Funktion verfügbar, um eine ungewollte Aktion rückgängig zu machen. Aktionen, die nicht rückgängig gemacht werden können, erwarten vor der Ausführung eine ausdrückliche Bestätigung des Benutzers.
Nicht rückgängig zu machen sind solche Aktionen, die eine grundlegende Umgestaltung von logischen oder physikalischen Einheiten verursachen oder einen Datenaustausch mit Dritten einschließen.
Beispiele
[Typische Anwendungsbeispiele aus verschiedenen Plattformen]
Ein Benutzer schreibt einen Text in einer Textverarbeitung und löscht dabei versehentlich einen Absatz. Die Rückgängig-Funktion ermöglicht es ihm, zum vorigen Zustand zurückzukehren.
Ein Benutzer schreibt eine E-Mail und drückt dabei versehentlich den Shortcut für das Absenden der E-Mail. Da diese Aktion sich nicht rückgängig machen lässt, zeigt die Software einen Bestätigungsdialog an, bevor das Senden beginnt.
Ein Benutzer ist im Begriff, eine Festplatte zu formatieren. Da dies ein Arbeitsgang ist, der sich nicht rückgängig machen lässt, zeigt die Software einen Bestätigungsdialog an, bevor die Formatierung beginnt.
Anwendbarkeit
[manche Erfolgskriterien sind nur in speziellen Kontexten anwendbar]
Dieser Prüfschritt ist immer anwendbar.
Begründung
[Warum wird das geprüft? Bedeutung des Prüfpunktes für Menschen mit Behinderungen]
Obwohl es sich dabei um ein allgemeines ergonomisches Prinzip handelt, ist die „Rückgängig“-Funktion besonders wichtig für Benutzer, durch deren Behinderungen das Risiko von Fehleingaben erhöht ist. Benutzer mit motorischen Einschränkungen drücken häufiger versehentlich falsche Tasten, Benutzer die nicht die gesamte Anzeige wahrnehmen können, übersehen häufiger unabsichtlich ausgelöste Aktionen. Diese Benutzer können viel Zeit und Aufwand benötigen, um nach derartigen Fehleingaben den vorigen Zustand wiederherzustellen.
Prüfanleitung
[Technikspezifische Prüfanleitung (oder Prüfvorschlag) mit Tools zur Unterstützung des praktischen Tests]
Stichprobenartige Erprobung während der Bearbeitung des Szenarios: Überprüfen Sie, ob die jeweiligen Arbeitsschritte rückgängig gemacht werden können. Provozieren Sie Fehleingaben und überprüfen Sie, ob die ausgelösten Aktionen rückgängig gemacht werden können, oder ob ein Bestätigungsdialog erscheint.
Bewertungsalternativen
[Abgrenzung von „erfüllt“ und „nicht erfüllt“, sowie von „Blockade/Barriere“ und „Einschränkung“]
Mängel sind eine Einschränkung.
Einordnung
[Abgrenzung zu anderen Prüfschritten]
Das Rückgängig machen von rechtlich verpflichtenden Formulareingaben wird im Prüfschritt 2.07.1 „Hilfen bei Fehleingaben“ behandelt.
Offene Fragen
[Fragen sammeln, die während der Entwicklung des Prüfschritts auftauchen]
Referenzen
EN301549
WCAG
3.3.6 Fehlervermeidung
WCAG-Techniques
ISO9241-171
8.4.3 „Rückgängig“- und/oder „Bestätigen“-Funktionen zur Verfügung stellen