Diskussion:2.04.1 - Zeitbegrenzungen sind anpassbar: Unterschied zwischen den Versionen
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Johannes Fischer, 20.02.2018: Im BITV-/WCAG-Test wird der Prüfschritt (2.2.1a) tatsächlich bei einem Time Out später als nach 20 Minuten Inaktivität mit erfüllt bewertet. Ich halte dies allerdings für problematisch, da die [https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/#time-limits-required-behaviors WCAG 2.0] 20 Stunden fordern. Der Software-Test hat die EN 301549, Kriterium 11.2.1.17 als Basis, welche identisch zum genannten WCAG-Kriterium 2.2.1 ist. Natürlich vereinfachen 20 Minuten den Test, ich finde persönlich aber 20 Minuten eigentlich zu kurz. | Johannes Fischer, 20.02.2018: Im BITV-/WCAG-Test wird der Prüfschritt (2.2.1a) tatsächlich bei einem Time Out später als nach 20 Minuten Inaktivität mit erfüllt bewertet. Ich halte dies allerdings für problematisch, da die [https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/#time-limits-required-behaviors WCAG 2.0] 20 Stunden fordern. Der Software-Test hat die EN 301549, Kriterium 11.2.1.17 als Basis, welche identisch zum genannten WCAG-Kriterium 2.2.1 ist. Natürlich vereinfachen 20 Minuten den Test, ich finde persönlich aber 20 Minuten eigentlich zu kurz. | ||
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+ | 23.02.18, Thomas Ernst (Stiftung Pfennigparade): 20 Minuten mögen zu kurz sein. 20 Stunden sind aber nicht prüfbar. |
Version vom 23. Februar 2018, 09:39 Uhr
Thomas Ernst, 20.02.18: Die Zeitangabe „diese Anforderung gilt nicht für alle Fälle, in denen die zeitliche Begrenzung länger als 20 Stunden beträgt" muss laut Absprache mit Detlef Girke „20 Minuten" lauten.
Johannes Fischer, 20.02.2018: Im BITV-/WCAG-Test wird der Prüfschritt (2.2.1a) tatsächlich bei einem Time Out später als nach 20 Minuten Inaktivität mit erfüllt bewertet. Ich halte dies allerdings für problematisch, da die WCAG 2.0 20 Stunden fordern. Der Software-Test hat die EN 301549, Kriterium 11.2.1.17 als Basis, welche identisch zum genannten WCAG-Kriterium 2.2.1 ist. Natürlich vereinfachen 20 Minuten den Test, ich finde persönlich aber 20 Minuten eigentlich zu kurz.
23.02.18, Thomas Ernst (Stiftung Pfennigparade): 20 Minuten mögen zu kurz sein. 20 Stunden sind aber nicht prüfbar.